Ja – Ghostwriting ist die auftragsbezogene Erstellung von Texten gegen Entlohnung. Ich als Ghostwriterin erhebe hierbei keine Nutzungsrechte auf die Leistung, die ich für dich erstelle. Diese trete ich nach der vereinbarten Bezahlung vollständigan dich als Auftraggeber/in ab. Eine solche Vereinbarung als Werksvertrag gem. § 631 BGB ist laut OLG Frankfurt (Az: 11 U 51/08) zulässig. Die von mir erstellten (akademischen) Arbeiten können als legale Mustervorlagen für die tatsächliche wissenschaftliche Arbeit verwendet werden (siehe konkrete Verwendung der Leistungen in den AGBs)
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